Allgemeine Geschäftsbedingungen
ERA GmbH – Eng Racing Academy · Höribachstraße 115b · 5310 Sankt Lorenz · FN 685987 f · UID ATU83585014 · Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen und Leistungen der ERA GmbH – Eng Racing Academy, Höribachstraße 115b, 5310 Sankt Lorenz, Österreich (FN 685987 f, Landesgericht Wels, UID ATU83585014) — im Folgenden „ERA“ —, insbesondere für ERA Trackdays, Corporate- und Private-Events sowie Fahrertrainings. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ERA.
2. Vertragsabschluss und Onlinebuchung
Die Darstellung der Veranstaltungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Buchung. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibst du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags ab und wirst unmittelbar auf die gesicherte Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Zahlung zustande; unmittelbar danach erhältst du eine automatische Buchungsbestätigung und die Rechnung per E-Mail. Kommt keine Zahlung zustande, entsteht kein Vertrag und der vorgemerkte Platz wird wieder freigegeben.
Jeder ERA Trackday ist auf maximal 20 Fahrerplätze begrenzt, je Level (APEX und RISE) auf maximal zehn Plätze. Plätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Zahlungen vergeben. Ist ein Termin ausgebucht, kannst du dich kostenlos und unverbindlich auf die Warteliste setzen; daraus entsteht kein Anspruch auf einen Platz.
Die Buchung setzt Geschäftsfähigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Die Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext samt der von dir bestätigten AGB; du kannst ihn jederzeit unter office@engracingacademy.com anfordern.
3. Leistungsumfang
Beim ERA Trackday umfasst der Fahrerplatz: die Teilnahme im gewählten Level (APEX oder RISE), einen festen Coach für den gesamten Tag im Betreuungsverhältnis von rund 1:5, vier Fahr-Stints in Rotation mit geplant je etwa 45 Minuten sowie vier Debrief-Sessions nach der ERA-Methode, die Nutzung eines Messgeräts (Garmin Catalyst 2) als Leihgerät für die Dauer der Veranstaltung, Fahrerbriefing, Streckennutzung, Boxenplatz sowie Catering und Hospitality am Veranstaltungstag.
Nicht enthalten sind: Fahrzeug, Kraftstoff, Reifen, Verschleiß und Reparaturen, Versicherungen jeder Art, An- und Abreise sowie Unterkunft.
Zeitpläne, Stint-Längen und die Aufteilung der Grids sind Planungsgrößen. ERA behält sich organisatorisch oder sicherheitstechnisch bedingte Änderungen vor, insbesondere die Einteilung in ein anderes Level, wenn das gewählte Level dem Fahrkönnen erkennbar nicht entspricht; der Preis bleibt davon unberührt. Die Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt; Regen ist kein Grund für Erstattung oder Rücktritt. Das Leihgerät ist pfleglich zu behandeln und am Ende des Tages zurückzugeben; für Verlust oder Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Teilnehmer.
4. Preise, Zahlung und Rechnung
Es gilt der beim jeweiligen Termin ausgewiesene Preis. Die Preise werden je Veranstaltung festgelegt und können sich je nach Strecke, Umfang und Saison unterscheiden; maßgeblich ist der Preis, der bei der Buchung angezeigt und in der Bestätigung genannt wird. Alle Preise verstehen sich pro Fahrer und Veranstaltungstag und inklusive 20 % österreichischer Umsatzsteuer.
Der Gesamtbetrag ist sofort mit der Buchung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. mit den dort angebotenen Zahlungsarten (unter anderem Kredit- und Debitkarte, Apple Pay, Google Pay, EPS, Klarna). ERA erhält und speichert keine vollständigen Zahlungsdaten. Die Rechnung wird unmittelbar nach Zahlungseingang automatisch elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt; mit der Buchung stimmst du dem Erhalt der Rechnung in elektronischer Form zu.
Corporate- und Private-Events werden gesondert angeboten und in Rechnung gestellt; dafür gelten die im jeweiligen Angebot genannten Zahlungsbedingungen.
5. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht (FAGG)
Bei ERA Days handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Termin vorgesehen ist. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht daher kein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Auf diesen Umstand wirst du im Buchungsformular gesondert hingewiesen und bestätigst ihn vor der Zahlung. Es gelten ausschließlich die Storno- und Umbuchungsregeln nach Punkt 6.
6. Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Eine Stornierung ist jederzeit schriftlich möglich (E-Mail an office@engracingacademy.com genügt). Maßgeblich ist der Eingang bei ERA. Es fallen folgende Stornogebühren an: bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20 % · 29 bis 14 Tage vorher 50 % · ab 13 Tagen vorher sowie bei Nichterscheinen 100 % des Teilnahmepreises. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dir ausdrücklich vorbehalten.
Alternativ kannst du bis 14 Tage vor der Veranstaltung einmalig kostenlos auf einen anderen ERA Day umbuchen, sofern dort ein Platz frei ist. Du kannst außerdem jederzeit kostenlos einen Ersatzteilnehmer stellen, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt; die Meldung muss spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Rückerstattungen leisten wir über dasselbe Zahlungsmittel, mit dem gezahlt wurde.
7. Absage oder Abbruch durch ERA
Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die ERA nicht zu vertreten hat (insbesondere behördliche Untersagung, Streckensperre, Unfall, höhere Gewalt), oder sagt ERA wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor dem Termin ab, erhältst du nach deiner Wahl einen Ersatztermin oder die vollständige Rückerstattung des Teilnahmepreises. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Hotel- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit ERA kein Verschulden trifft. Muss der Betrieb nach Veranstaltungsbeginn aus solchen Gründen abgebrochen werden, erstatten wir den Teil des Entgelts, der auf die nicht erbrachten Leistungen entfällt.
8. Teilnahmevoraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre und gültige Lenkberechtigung (mindestens Klasse B). Das Fahrzeug muss technisch einwandfrei und betriebssicher sein, den geltenden Lärmgrenzwerten der jeweiligen Rennstrecke entsprechen und darf keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen. Es besteht Helmpflicht; körperbedeckende Kleidung und festes Schuhwerk sind zu tragen. Es gilt 0,0 Promille sowie ein absolutes Verbot von Suchtmitteln und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten. Die Teilnahme am Fahrerbriefing und die Unterzeichnung der Erklärung „Haftungsverzicht & Risikoübernahme“ vor Ort sind zwingende Teilnahmevoraussetzungen. Begleitpersonen ab 16 Jahren sind willkommen; sie dürfen sich nur in den freigegebenen Bereichen aufhalten, unterliegen denselben Anweisungen und sind vorab bekanntzugeben. Minderjährige nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Mitfahrten auf der Strecke sind ausschließlich mit einem Coach von ERA zulässig — nicht mit Begleitpersonen und nicht zwischen Teilnehmern. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird ohne Anspruch auf Erstattung von der Teilnahme ausgeschlossen.
9. Verhalten auf der Strecke, Ausschluss
Anweisungen von ERA, der Coaches und des Streckenpersonals sowie Flaggensignale sind jederzeit und unbedingt zu befolgen. ERA Days sind kein Rennen und keine Wettbewerbsveranstaltung; es findet keine Zeitnahme mit Wertungscharakter statt, Bestzeitenvergleiche zwischen Teilnehmern sind nicht Gegenstand der Veranstaltung. Bei Verstößen gegen diese Regeln, gegen die Streckenordnung oder bei rücksichtslosem Fahrverhalten kann ERA den Teilnehmer ohne Erstattung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Vom Teilnehmer verursachte Schäden an Strecke, Leiteinrichtungen oder Einrichtungen des Streckenbetreibers werden nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet.
10. Versicherung
ERA schließt keine Versicherung für Teilnehmer oder deren Fahrzeuge ab; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherungen decken den Betrieb auf abgesperrten Strecken in der Regel nicht. Der Abschluss einer eigenen Trackday-Versicherung wird ausdrücklich empfohlen; auf Wunsch nennen wir dir unverbindlich Anbieter. ERA tritt dabei nicht als Versicherungsvermittler auf, erbringt keine Versicherungsberatung und erhält dafür keine Provision. Der Abschluss und die Prüfung des Versicherungsschutzes liegen allein beim Teilnehmer.
11. Haftung
ERA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, insbesondere Sachschäden, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes und des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt. ERA haftet nicht für Schäden, die Teilnehmer einander zufügen, nicht für Schäden durch Dritte und nicht für mitgebrachte Sachen oder abgestellte Fahrzeuge; eine Verwahrungspflicht wird nicht übernommen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit mit der Höhe des jeweiligen Teilnahmeentgelts begrenzt.
12. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Bei den Veranstaltungen entstehen Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die ERA für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf, soweit berechtigte Interessen der Abgebildeten nicht verletzt werden (§ 78 UrhG). Ein Widerspruch ist jederzeit unter office@engracingacademy.com möglich; eine gesonderte Einwilligung holen wir mit dem Haftungsverzicht ein. Eigene Aufnahmen der Teilnehmer sind für private Zwecke gestattet; für eine kommerzielle Verwertung ist die vorherige schriftliche Zustimmung von ERA und des Streckenbetreibers erforderlich.
13. Datenschutz
Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats unberührt (Art. 6 Rom I-VO); es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände nach § 14 KSchG. Gegenüber Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg ausschließlich zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.